Wie eine Gründung im Ausland abläuft

Rechtsformen

Der Ablauf steht erst fest, wenn das Land feststeht. Fünf Schritte sind trotzdem überall dieselben, und an drei Stellen entscheidet die Rechtsordnung.

Diese Seite beschreibt keinen Ablauf in einem bestimmten Land, sondern das Gerüst dahinter. Wer es kennt, kann zwei Länder vergleichen, ohne beide Verfahren im Einzelnen zu lesen.

Sie richtet sich an alle, die von außerhalb gründen: Für Sie ist jede dieser Gründungen eine Gründung im Ausland, gleich welches der sieben Länder es wird.

Fünf Schritte, die überall vorkommen

In dieser Reihenfolge, und der erste kostet die meiste Zeit, wenn man ihn zuletzt macht.

  • Der Name wird geprüft. Jedes Register lehnt Namen ab, die einem eingetragenen zu nahe kommen oder eine geschützte Bezeichnung führen. Geprüft wird vor der Anmeldung. Wer den Namen erst mit den Unterlagen einreicht, riskiert, dass das ganze Paket zurückkommt.
  • Die Beteiligten weisen ihre Identität nach. Ausweis und Anschriftsnachweis, für jeden Gesellschafter und jede Person in der Geschäftsführung. Dahinter steht das Geldwäscherecht, und es gilt in jedem Land Europas. Ohne diesen Schritt beginnt nichts, auch nicht bei der Bank.
  • Die Satzung wird abgestimmt. Sitz, Gegenstand, Kapital, Anteile, Vertretung. Wie förmlich das geschieht, hängt am Land; dass es geschieht, nicht.
  • Die Anmeldung geht an das Register. Unterschriften der Beteiligten, in der geforderten Form und in der geforderten Sprache.
  • Das Register trägt ein. Erst damit gibt es die Gesellschaft. Was davor geschieht, geschieht auf Rechnung der Gründer.

Wie lange das dauert, steht hier bewusst nicht. Die Spanne zwischen den sieben Rechtsordnungen ist groß, und über den Zeitpunkt der Eintragung entscheidet das Register, nicht wir.

Drei Stellen, an denen das Land den Unterschied macht

StelleDie eine MöglichkeitDie andere
Form der Errichtung Ein Notar beurkundet. Die Beteiligten müssen erscheinen oder sich wirksam vertreten lassen. Die Anmeldung geht als Urkunde an eine Registerbehörde, ohne Notar.
Kapital Ein Betrag muss vor der Eintragung auf ein Konto der künftigen Gesellschaft, und die Bank bestätigt das. Kein Mindestkapital. Die Anteile bekommen einen Nennwert, Geld fließt nicht.
Urkunden aus dem Ausland Sie brauchen eine Beglaubigung, oft eine Apostille, und eine beglaubigte Übersetzung. Zwischen Mitgliedstaaten der Union entfällt für bestimmte öffentliche Urkunden auch die Apostille.

Die zweite Stelle ist die teuerste. Wo Kapital vor der Eintragung eingezahlt werden muss, braucht es zuerst ein Konto, und ein Konto braucht die Identitätsprüfung aller Beteiligten. Aus einem Schritt werden drei, und sie hängen voneinander ab.

Welche Möglichkeit für Ihr Land gilt, klären wir vor der ersten Unterschrift. Was Sie an Urkunden brauchen, hängt an beiden beteiligten Staaten und an der Art der Urkunde.

Wenn Sie dort nicht arbeiten, wo die Gesellschaft eingetragen ist

Das ist der Regelfall bei einer Gründung von außerhalb, und er bringt einen zweiten Ablauf mit sich.

Eine Gesellschaft, die in einem Land eingetragen ist und in einem anderen tätig wird, meldet dort in aller Regel eine Zweigniederlassung an. Das ist ein eigener Registervorgang mit eigenen Unterlagen: ein Auszug aus dem ersten Register, die Satzung, der Nachweis der Vertretung, alles beglaubigt und übersetzt.

Dazu kommt, was das Land für die Tätigkeit selbst verlangt. Manche Gewerbe brauchen eine Bewilligung, und die hängt an der Person, nicht an der Gesellschaft.

Rechnen Sie deshalb mit zwei Registern und zwei Reihen von Fristen. Wer das von Anfang an einplant, wählt oft ein anderes Land als jemand, der nur die Gründungskosten vergleicht.

Was in Ihrem Fall zusammenkommt, hängt an beiden Ländern. Sagen Sie uns, wo eingetragen und wo gearbeitet werden soll, dann rechnen wir es durch.

Was wir übernehmen und was bei Ihnen bleibt

WirSie
Namensprüfung im Zielregisterdie Entscheidung, welcher Name es wird
Unterlagen zusammenstellen, Beglaubigung und Übersetzung veranlassenIhre Ausweise und Nachweise beibringen
Kontakt zu Notar, Rechtsanwalt und Register, Termine abstimmenNotar und Rechtsanwalt unmittelbar beauftragen
Registeranschrift stellen und betreuenentscheiden, ob Sie eine eigene Anschrift nutzen
Begleitung bis zur Eintragung und die Fristen danachdie Identitätsprüfung durchlaufen

Die Identitätsprüfung führen wir nicht selbst durch. Sie erledigen sie selbst oder mit unserer Hilfe, je nachdem, was das Zielland vorsieht. Wo ein Notar oder ein Rechtsanwalt nötig ist, erteilen Sie ihm die Vollmacht unmittelbar, und er rechnet mit Ihnen ab.

Häufige Fragen zum Ablauf

Muss ich für die Gründung reisen?

In manchen Ländern nicht, in anderen schon. Wo ein Notar beurkundet, ist entweder das Erscheinen nötig oder eine Vollmacht, die den geforderten Formvorschriften genügt.

Welche Möglichkeit in Ihrem Fall besteht, klären wir vorab. Sie erfahren es, bevor Sie sich für ein Land entscheiden, nicht danach.

Was ist eine Apostille, und brauche ich eine?

Eine Bestätigung, dass eine öffentliche Urkunde echt ist. Zwischen den Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens ersetzt sie die aufwendigere diplomatische Legalisation.

Ob Sie eine brauchen, hängt an beiden beteiligten Staaten und an der Urkunde. Zwischen Mitgliedstaaten der Union entfällt sie für bestimmte öffentliche Urkunden ganz. Wir prüfen das, bevor etwas eingereicht wird.

Wie lange dauert eine Gründung?

Das hängt am Land und am Einzelfall, und wir nennen dafür keine Zahl. Über den Zeitpunkt der Eintragung entscheidet das Register.

Was sich beeinflussen lässt, ist der Anfang: Namensprüfung und Identitätsnachweise früh erledigen. Daran hängt es in der Praxis öfter als am Register.

Brauche ich zuerst ein Konto oder zuerst die Gesellschaft?

Das kehrt sich je nach Land um. Wo Kapital vor der Eintragung einzuzahlen ist, geht das Konto voran. Wo es kein Mindestkapital gibt, kommt es danach.

Über die Eröffnung entscheidet in beiden Fällen die Bank. Wir bereiten die Unterlagen vor und begleiten den Termin, zusagen können wir sie nicht.

Ich weiß noch nicht, welches Land es sein soll.

Dann fangen Sie nicht beim Ablauf an, sondern bei der Frage, wo Ihre Kunden sitzen und wo tatsächlich gearbeitet wird. Alles Weitere ergibt sich daraus.

Die Übersicht der sieben Rechtsordnungen stellt sie nebeneinander. Kürzer geht es im Gespräch.

Zwei Angaben genügen für den Anfang

In welchem Land soll eingetragen werden, und wo wird gearbeitet? Daraus sagen wir Ihnen, welche der drei Stellen oben für Sie greifen und was Sie an Unterlagen brauchen. Das erste Gespräch kostet nichts.

Telefon AT +43 5524 22308 DE +49 69 96759363 CH +41 58 5105770 UK +44 114 6972907 IRL +353 12337845

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