Die Limited: Irland oder Großbritannien
„Limited" ist kein Rechtsbegriff, sondern ein Wort, das zwei Länder benutzen. Die irische LTD und die britische Ltd sind zwei verschiedene Gesellschaften.
Sie ähneln sich stark: kein Mindestkapital, kein Notariatsakt, Eintragung über eine Registerbehörde statt über ein Gericht. Verwechseln lassen sie sich trotzdem nicht, denn seit dem Brexit liegt eine davon außerhalb der Union.
Diese Seite sagt, was beide verlangen, worin sie auseinandergehen und welche Frage die Wahl entscheidet. Was danach kommt, steht auf dem Auftritt des Landes, in dem Sie tätig werden.
Was beide verlangen
Vier Dinge braucht jede Limited, gleich in welchem der beiden Register sie steht.
- Einen Namen, den das Register annimmtEr darf keinem eingetragenen Namen zu nahe kommen und keine geschützte Bezeichnung führen. Geprüft wird das vor der Anmeldung, nicht danach.
- Eine Anschrift im GründungslandDas Register stellt dorthin zu. Ein Postfach genügt nicht; die Anschrift muss Schriftstücke annehmen können. Wir stellen sie und betreuen sie.
- Mindestens einen DirectorEine natürliche Person, die die Gesellschaft führt. Anteilseigner und Director dürfen dieselbe Person sein.
- Offenlegung, wem sie gehörtBeide Länder führen ein Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten. Wer hinter der Gesellschaft steht, ist den Behörden bekannt, in Teilen auch der Öffentlichkeit.
Ein Stammkapital gehört ausdrücklich nicht dazu. Die Anteile bekommen einen Nennwert, mehr verlangt das Gesetz nicht. Das ist der Punkt, wegen dessen die Limited überhaupt gewählt wird.
Wo die beiden auseinandergehen
| Irland (LTD) | Vereinigtes Königreich (Ltd) | Was den Ausschlag gibt | |
|---|---|---|---|
| Lage zur Union | Mitgliedstaat | Drittstaat seit dem Brexit | Für eine Eintragung in einem Register der Union ist das der entscheidende Unterschied. |
| Director im EWR | mindestens einer, sonst eine Sicherheitsleistung an seiner Stelle | keine Wohnsitzbedingung | Der einzige Punkt, in dem die britische Form einfacher ist. |
| Company Secretary | vorgeschrieben; bei nur einem Director eine zweite Person | nicht vorgeschrieben | Eine Stelle mehr, die besetzt sein will. Wir übernehmen sie. |
| Name | endet auf „Limited" oder „Teoranta", die Kurzform erst im Geschäftsverkehr nach der Eintragung | „Limited" und „Ltd" sind beide eintragungsfähig | Betrifft Briefkopf, Rechnung und Vertrag, nicht die Gründung. |
| Unternehmensgegenstand | die LTD braucht keinen | unbeschränkt, sofern die Satzung nichts anderes sagt | Beide dürfen ihr Geschäft ändern, ohne die Satzung anzufassen. |
Für eine Zweigniederlassung in einem Mitgliedstaat der Union nehmen wir die irische Gesellschaft. Eine britische mit tatsächlichem Verwaltungssitz in der Union lässt sich dort vielfach nicht als Kapitalgesellschaft eintragen, und dann haften die Beteiligten persönlich.
Die Frage, an der die Wahl hängt
Wo wird tatsächlich gearbeitet? Nicht, wo die Gesellschaft eingetragen ist.
Eine Gesellschaft entsteht in dem Land, dessen Register sie einträgt. Besteuert wird sie dort, wo sie ihre Geschäfte führt. Beides fällt zusammen, solange auch der Schreibtisch dort steht. Sobald er woanders steht, gelten zwei Rechtsordnungen nebeneinander.
Wird die Gesellschaft in Irland oder Großbritannien geführt, ist die Sache einfach: ein Register, eine Steuererklärung, eine Behörde.
Wird sie in einem anderen Land geführt, kommt dort eine Zweigniederlassung dazu, und mit ihr ein zweites Register und eine zweite Reihe von Pflichten. Was das im Einzelnen bedeutet, steht auf dem Auftritt des jeweiligen Landes.
| Sie arbeiten in | Dort steht die Fortsetzung |
|---|---|
| Irland oder Großbritannien | insolution-ltd.co.uk |
| Österreich | insolution.at |
| Deutschland | insolution-ltd.de |
| Schweiz | insolution.ch |
| Liechtenstein | insolution.li |
| einem anderen Land Europas | Länderseiten in Ihrer Sprache |
Wo Sie steuerpflichtig werden, entscheidet nicht das Register, sondern die Betriebsstätte. Deshalb steht auf dieser Seite kein Steuersatz. Er würde eine Frage beantworten, die vom Eintragungsland gar nicht abhängt.
Wann eine andere Form näher liegt
Die Limited ist günstig zu haben. Die einfachste Wahl ist sie deshalb nicht überall.
Sind Ihre Kunden Behörden oder Konzerne in einem Land, in dem eine eigene Form üblich ist, wiegt die Vertrautheit oft mehr als das gesparte Kapital. In Deutschland und Österreich ist das die GmbH.
Findet ohnehin alles an einem Ort statt, spart die Form aus diesem Land den zweiten Registereintrag und die Übersetzungen.
Welche Formen es in den sieben Rechtsordnungen gibt, in denen wir gründen, steht in der Übersicht.
Häufige Fragen zur Limited
Muss ich in Irland oder Großbritannien wohnen?
Nein. Weder für die Anteile noch für die Geschäftsführung wird ein Wohnsitz dort verlangt.
Die irische Gesellschaft verlangt allerdings mindestens einen Director mit Wohnsitz im Europäischen Wirtschaftsraum. Ist keiner vorhanden, tritt eine Sicherheitsleistung an dessen Stelle. Wir richten beides ein, je nachdem, was in Ihrem Fall günstiger ist.
Hat der Brexit die britische Limited unbrauchbar gemacht?
Nein, sie ist nur keine Unionsgesellschaft mehr. Für ein Geschäft, das tatsächlich in Großbritannien stattfindet, ist sie unverändert die richtige Form.
Verloren ging die Niederlassungsfreiheit nach Art. 49 und 54 AEUV. Deshalb nehmen wir für eine Eintragung innerhalb der Union die irische Gesellschaft.
Heißt meine Gesellschaft „Ltd" oder „Limited"?
In Irland endet der eingetragene Name auf „Limited" oder auf „Teoranta". Die Kurzform dürfen Sie im Geschäftsverkehr verwenden, aber erst nach der Eintragung.
Im Vereinigten Königreich sind beide Formen eintragungsfähig. Sie entscheiden bei der Anmeldung, welche im Register steht.
Kann ich eine bestehende Limited in ein anderes Land verlegen?
Nicht als denselben Rechtsträger. Eine Limited bleibt eine Gesellschaft ihres Gründungslandes. Möglich sind eine Zweigniederlassung im Zielland oder eine neue Gesellschaft, in die das Geschäft übertragen wird.
Eine Rechtsform, die ihren Sitz innerhalb Europas verlegen kann, ohne sich aufzulösen, gibt es tatsächlich: die Europäische Gesellschaft. Sie verlangt dafür 120.000 Euro Grundkapital.
Was ist jedes Jahr einzureichen?
Beide Register verlangen eine jährliche Meldung mit Jahresabschluss, dazu kommt die Steuererklärung im Gründungsland. Versäumte Fristen kosten Geld und werden im Register sichtbar.
Kommt eine Zweigniederlassung in einem anderen Land dazu, gelten dessen Pflichten zusätzlich. Wir übernehmen die Termine für beide Seiten.
Sagen Sie uns, wo gearbeitet wird
Daraus ergibt sich, welche der beiden Limited passt und ob eine Niederlassung dazukommt. Das erste Gespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
Telefon AT +43 5524 22308 DE +49 69 96759363 CH +41 58 5105770 UK +44 114 6972907 IRL +353 12337845
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Diese Seite ist eine allgemeine Darstellung, keine Beratung. Sie gibt die Grundzüge der irischen und der britischen Limited wieder und würdigt kein bestimmtes Vorhaben.
Die Satzung, die Bestellung der Organe und eine Zweigniederlassung im Zielland gehören zu einem Rechtsanwalt; die steuerlichen Folgen zu einem Steuerberater. Beide beauftragen Sie unmittelbar, auf Wunsch nennen wir Partner.
Die genannten Bestimmungen geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Irrtum vorbehalten. Alle Leistungen werden durch befugte Personen erbracht.