Über uns: ein Anbieter, drei Länder in jedem Fall
Wir gründen Gesellschaften in sieben Rechtsordnungen und führen sie danach weiter. Seit dem Jahr 2000.
Hinter diesem Auftritt steht die Insolution Management Ltd, eingetragen beim Registrar of Companies for England and Wales am 9. April 2003 unter der Nummer 04728940. Gearbeitet wird von ihrer österreichischen Niederlassung in Schlins aus, im Firmenbuch des Landesgerichts Feldkirch unter FN 269756 a. Beide Nummern können Sie nachsehen, und wir nennen sie deshalb zuerst.
Ihr Fall liegt in drei Ländern, und das ist der Normalfall
Sie leben in einem Land. Die Gesellschaft soll in einem zweiten entstehen. Und wir sitzen in einem dritten. Auf unseren Auftritten für Österreich, Deutschland oder die Schweiz fällt wenigstens eines davon zusammen; hier selten.
Das ist kein Umweg, sondern der Grund, warum es uns gibt. Wer eine Gesellschaft in Irland gründen und von Portugal aus führen will, braucht jemanden, der beide Enden kennt und dazwischen steht: der weiß, was das irische Register annimmt, der die Post entgegennimmt, die dort ankommt, und der die Fristen im Blick behält, während Sie an etwas anderem arbeiten.
Praktisch heißt das dreierlei. Ihr Ansprechpartner sitzt in Mitteleuropa und ist erreichbar, wenn bei Ihnen Vormittag ist. Ihre Unterlagen gehen an eine Anschrift, die in einem öffentlichen Register steht. Und für die Gesellschaft selbst stellen wir am Gründungsort den Sitz, an den Behörden und Gerichte zustellen können.
Wo dieses Dreieck ein Nachteil wäre, sagen wir es: Wer in seinem eigenen Land jemanden braucht, der vor Ort auftritt — vor einer Behörde, vor einem Gericht, gegenüber einer Bank —, braucht dort jemanden und nicht uns.
Achtzehn Sprachen zum Lesen, zwei zum Schreiben
Dieser Auftritt führt zu jeder von achtzehn Sprachen eine eigene Seite. Das ist keine Übersetzungsmaschine im Hintergrund, sondern achtzehn geschriebene Texte, jeder mit denselben Zahlen und derselben Auskunft.
Beantwortet wird Ihre Anfrage auf Deutsch oder auf Englisch. Wir sagen das lieber vorher, als Sie es aus unserer ersten Antwort schließen zu lassen. Schreiben Sie ruhig in Ihrer Sprache — verstehen tun wir mehr, als wir schreiben, und wo es nicht reicht, fragen wir nach.
Die Verträge und die Unterlagen für ein Register laufen ohnehin in der Sprache des Gründungslandes: englisch in Irland und Großbritannien, deutsch in Österreich, Deutschland, Liechtenstein und der Schweiz, englisch in Delaware. Was davon beglaubigt oder übersetzt sein muss, sagen wir Ihnen vor der Bestellung und nicht danach.
Wo wir gründen, und was wir danach übernehmen
Sieben Rechtsordnungen, und in jeder eine andere Arbeitsteilung. Das ist der Unterschied, den man vorher kennen sollte.
| Wo | Wer die Gesellschaft errichtet | Was danach bei uns liegt |
|---|---|---|
| Irland und Großbritannien | Wir, vollständig. Unterlagen, Prüfung des Wunschnamens im Register, Anmeldung, Eintragung | Registersitz, Postweiterleitung, Fristen und jährliche Meldungen |
| USA, Delaware | Wir, mit einem Registered Agent vor Ort — den verlangt der Bundesstaat | Post, Franchise Tax, Annual Report und die Meldung nach Form 5472 |
| Österreich und Deutschland | Ein Notar oder Rechtsanwalt. Wir bereiten vor, stellen den Kontakt her und begleiten | Sitz, Zustellung, Fristen, auf Wunsch Buchhaltung und Jahresabschluss |
| Liechtenstein und die Schweiz | Ein Notar beziehungsweise das Handelsregister, je nach Rechtsform | Sitz und Zustellung, die laufenden Meldungen, die örtlichen Pflichten |
Ein Teil dieser Wege gehört ohnehin keinem von uns beiden. Die Eintragung entscheidet das Register, das Konto die Bank, eine Bewilligung die Behörde. Wir bereiten vor und begleiten; zusagen können wir nur, was in unserer Hand liegt.
Nicht jede Leistung gibt es in jedem Land. Was in Ihrem Fall möglich ist, sagen wir Ihnen im Gespräch — und Vorratsgesellschaften bieten wir auf diesem Auftritt nicht an.
Wem Sie Ihre Ausweiskopie schicken
Das ist die Frage, die über eine Grenze hinweg schwerer wiegt als über keine. Wer eine Gesellschaft gründen lässt, gibt einem fremden Unternehmen Ausweis, Anschrift und Auskunft über die Herkunft seines Geldes — und kann meist nur glauben, dass damit ordentlich umgegangen wird.
Bei uns lässt sich ein Teil davon nachsehen. Unsere irische Gesellschaft, die Insolution Limited in Dublin, ist vom irischen Justizministerium als Trust or Company Service Provider zugelassen, nach dem Criminal Justice (Money Laundering and Terrorist Financing) Act 2010. Die Zulassung benennt, was sie erlaubt: Gesellschaften zu gründen, Registersitz und Geschäftsanschrift bereitzustellen, Director- oder Secretary-Funktionen zu übernehmen. Sie gilt drei Jahre; vor jeder Verlängerung wird geprüft, ob wir unsere Sorgfaltspflichten einhalten. Die zugelassenen Anbieter stehen in einem öffentlichen Verzeichnis, und das ist von jedem Land aus einsehbar.
Diese Zulassung gilt für Irland. Über eine Gesellschaft in Zug oder in Delaware sagt sie unmittelbar nichts, und ein Gütesiegel ist sie nicht. Sie sagt etwas über die Arbeitsweise, die wir überall anwenden. Zugelassen ist die Insolution Limited in Dublin; diesen Auftritt betreibt die Insolution Management Ltd.
Wo wir nein sagen
„Auf Anfrage international" steht auf vielen Seiten dieser Branche und heißt dort meist: Wir versuchen alles. Bei uns heißt es, dass wir vorher hinsehen.
Vor jeder Gründung prüfen wir, wer der wirtschaftlich Berechtigte ist und woher die Mittel stammen. Das verlangt das Geldwäscherecht, und es führt dazu, dass wir Aufträge ablehnen: wenn sich die Herkunft nicht klären lässt, wenn eine Beteiligung nicht offengelegt wird, oder wenn gegen eine beteiligte Person Beschränkungen bestehen, die uns die Arbeit verbieten. Diese Prüfung steht am Anfang und nicht am Ende, damit niemand zahlt, bevor feststeht, ob es geht.
Welche Beschränkungen im Einzelfall greifen, hängt an der Person und ihren Verhältnissen, nicht am Reisepass. Fragen Sie uns, bevor Sie planen. Eine Antwort darauf kostet nichts.
Was in Ihrem Land gilt, beurteilen wir nicht
Wir gründen und verwalten. Wir beurteilen nicht. Ob eine Rechtsform zu Ihrer Lage passt, wie Ihr Wohnsitzstaat eine ausländische Gesellschaft behandelt, ob eine Betriebsstätte entsteht, was das für Ihre Einkommensteuer und Ihre Sozialversicherung bedeutet: Das entscheidet sich nach dem Recht, das bei Ihnen gilt.
Auf einem Auftritt, der sieben Rechtsordnungen nebeneinanderstellt, ist das keine Formalie. Die Tabellen auf diesen Seiten zeigen, was eine Gesellschaft an ihrem Sitz zahlt. Was Sie am Ende zahlen, entscheidet sich zu einem guten Teil dort, wo Sie wohnen — und dorthin reicht unsere Befugnis nicht. Wer beurteilt, haftet dafür, und dafür braucht es eine Zulassung, die wir nicht haben und auch nicht behaupten.
Im österreichischen Firmenbuch steht für uns die Vermittlung von Beratungsaufträgen: die Vermittlung von Beratung, nicht die Beratung selbst. In Österreich, Deutschland, der Schweiz, Liechtenstein, Großbritannien und Irland nennen wir Ihnen auf Wunsch einen Partner. Sitzen Sie anderswo, sagen wir Ihnen offen, dass wir dort niemanden empfehlen können — suchen müssen Sie dann selbst, und wir sagen Ihnen, wonach.
Sagen Sie uns, wo Sie sitzen und wohin Sie wollen.
Wir sagen Ihnen, welche Rechtsordnung dazu passt, was die Gründung kostet und wie lange sie dauert. Das erste Gespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
Schreiben Sie uns Die Rechtsformen im Vergleich In Ihrer Sprache lesen
Die vollständigen Angaben zur Gesellschaft stehen im Impressum. Sitzen Sie in Österreich, Deutschland, der Schweiz, Liechtenstein, Großbritannien oder den USA, führen wir für Ihr Land einen eigenen Auftritt mit Preisen und Formularen.