Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wir stehen zu unserem Wort. Aber wir geben Ihnen auch alles schriftlich.
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Stand: 16. August 2026
§ 1 Allgemeines
Insolution Management Ltd erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie der aktuellen Leistungsbeschreibungen (LB). Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Auftraggebers gelten nicht, auch dann nicht, wenn Insolution Management Ltd ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden oder Auftraggebers erkennt Insolution Management Ltd nicht an, es sei denn, Insolution Management Ltd stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn Insolution Management Ltd in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden oder Auftraggebers die Lieferung an den Kunden oder Auftraggeber vorbehaltlos ausführt.
Insolution Management Ltd ist berechtigt, die LB sowie diese AGB mit einer Frist von sechs Wochen im Voraus zu ändern. Die jeweilige Änderung wird Insolution Management Ltd dem Kunden per E-Mail oder schriftlich bekannt geben. Gleichzeitig wird der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die jeweilige Änderung Gegenstand des zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vertrages wird, wenn der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Bekanntgabe der Änderung per E-Mail oder schriftlich widerspricht. Widerspricht der Kunde, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit der für eine ordentliche Kündigung geltenden Frist per E-Mail oder schriftlich zu kündigen. Die Internetpräsenz bietet ausdrücklich keinen Ersatz für Beratung im Hinblick auf Recht und Steuer. Keiner der Inhalte ist als Empfehlung zu verstehen, bestimmte Transaktionen vorzunehmen oder zu unterlassen. Für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der dargestellten Inhalte wird ausdrücklich keine Haftung übernommen.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt zwischen der Insolution Management Ltd. einerseits und dem Auftraggeber andererseits dadurch zustande, dass die Insolution Management Ltd. den Auftrag des Auftraggebers durch Auftragsbestätigung annimmt. Insolution Management Ltd. behält sich vor, Anträge auf Abschluss des Vertrags im Einzelfall aus wichtigem Grund abzulehnen.
Vertragspartner der Insolution Management Ltd ist der Auftraggeber gemäß Bestellformular. Die zu gründende Gesellschaft besteht bei Vertragsschluss noch nicht und kann deshalb nicht mitverpflichtet werden. Übernimmt sie nach ihrer Eintragung die laufende Betreuung, tritt sie insoweit als Kunde in den Vertrag ein; für bereits entstandene Ansprüche bleibt der Auftraggeber verpflichtet.
Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der Insolution Management Ltd bzw. der Auftrag des Auftraggebers und des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, gelten Folgeleistungen (im Anschluss an die Gründung) als vom gegenständlichen Vertrag umfasst.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Ob der Auftrag als Verbraucher oder als Unternehmer erteilt wird, wird im Bestellformular erhoben. Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinn des § 1 UGB, gelten ergänzend die Bestimmungen über unternehmensbezogene Geschäfte; ist er Verbraucher im Sinn des § 1 KSchG, gehen die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes und des FAGG diesen Bedingungen vor. Ein außerordentliches Rücktrittsrecht seitens Insolution Management Ltd wird nicht gewährt.
§ 3 Pflichten des Auftraggebers und des Kunden
Der Auftraggeber und der Kunde sind in jedem Fall für die richtige Eingabe ihrer Daten, welche für die Abwicklung des Vertrags und/oder die Nutzung der Leistungen erforderlich sind, verantwortlich. Änderungen dieser Daten sind unverzüglich der Insolution Management Ltd schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber und der Kunde haben jeglichen Eindruck im Rechts- und Geschäftsverkehr zu vermeiden, dass von ihnen zu verantwortende Inhalte der Insolution Management Ltd zugerechnet werden. Der Auftraggeber und der Kunde sind verpflichtet, für die ständige Aktualität ihrer bei Insolution Management Ltd gespeicherten Daten zu sorgen und somit eine ständige Erreichbarkeit auf dem Postweg oder digitalem Postweg (E-Mail) zu gewährleisten.
Etwaige Schäden, die dem Auftraggeber oder dem Kunden dadurch entstehen, dass Insolution Management Ltd sie nicht schriftlich erreicht hat, können nicht übernommen werden (z. B. Bußgelder wegen Fristversäumnissen). Pflicht zur Recherche besteht seitens der Insolution Management Ltd nicht. Geben der Auftraggeber oder der Kunde Änderungen der Kontaktdaten nicht bekannt, gelten schriftliche Erklärungen der Insolution Management Ltd als zugegangen, wenn sie an die letzte der Insolution Management Ltd bekannt gegebene Anschrift gesendet wurden. Dies gilt auch für Zustellungen auf elektronischem Wege. Der Auftraggeber und der Kunde werden Insolution Management Ltd unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Sie werden sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden.
Der Auftraggeber und der Kunde sind verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Angaben (Wunschnamen, Logos, Domainnamen, etc.) auf eventuell bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Insolution Management Ltd haftet ausdrücklich nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte.
§ 4 Rücktrittsrecht für Verbraucher
Ist der Auftraggeber Verbraucher und wird der Vertrag im Fernabsatz geschlossen, kann er binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten (§ 11 Abs. 1 FAGG). Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Für den Rücktritt genügt eine Erklärung an die im Impressum genannte Anschrift oder E-Mail-Adresse; eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben.
Soll mit der Leistung schon vor Ablauf dieser Frist begonnen werden, verlangt das Gesetz ein ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers (§ 10 FAGG). Das Bestellformular holt dieses Verlangen ein. Wird es erteilt, gilt: Bei einem Rücktritt während der Frist ist der bis dahin erbrachte Teil der Leistung anteilig zu vergüten (§ 16 FAGG). Ist die Leistung vollständig erbracht, erlischt das Rücktrittsrecht (§ 18 Abs. 1 Z 1 FAGG).
Wird das Verlangen nicht erteilt, beginnt Insolution Management Ltd erst nach Ablauf der 14 Tage mit der Ausführung.
Unternehmern steht dieses Rücktrittsrecht nicht zu.
§ 5 Leistungsentgelt
Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Insolution Management Ltd für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Dies gilt jedoch nicht für die für das erste Vertragsjahr vereinbarten Leistungen: Dieser Honoraranspruch der Insolution Management Ltd entsteht mit Vertragsabschluss. Ferner entsteht der Honoraranspruch für die Folgekosten mit dem ersten Tag des Folgejahres. Die Insolution Management Ltd ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen der Insolution Management Ltd, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt.
Alle der Insolution Management Ltd erwachsenden Barauslagen sind vom Auftraggeber und vom Kunden zu ersetzen. Insolution Management Ltd behält sich das Recht vor, die Leistungsentgelte zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrags Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Preiserhöhungen durch Dritte eintreten. Auf Verlangen des Auftraggebers oder des Kunden wird Insolution Management Ltd die Gründe der Kostensenkung bzw. Kostenerhöhungen nachweisen. Die Leistungsentgelte sind netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Im Verzugsfall sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu entrichten: bei unternehmensbezogenen Geschäften 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB), im Übrigen 4 Prozent jährlich (§ 1000 Abs. 1 ABGB). Falls Insolution Management Ltd in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist diese berechtigt, diesen geltend zu machen.
Insolution Management Ltd ist im Verzugsfalle weiter berechtigt, die Leistungen einzustellen, überdies weitergeleitete Post im Rahmen des Postservices (Postweiterleitung Registersitz) nicht anzunehmen bzw. nicht weiterzuleiten. Der Auftraggeber und der Kunde haben Einwände gegen die Rechnung unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu erheben. Einwände berechtigen den Auftraggeber und den Kunden nicht, bereits gezahlte Beträge zurückzufordern (Rücklastschrift). Erkennt Insolution Management Ltd die Einwände ganz oder teilweise an, erstattet Insolution Management Ltd zu viel gezahlte Beträge. Veranlasst der Auftraggeber oder der Kunde eine Rücklastschrift, gehen die damit verbundenen Kosten zulasten der Ersteren und berechtigen Insolution Management Ltd zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.
Das Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber oder dem Kunden nur zu, wenn ihre Gegenansprüche rechtskräftig mittels gerichtlicher Entscheidung festgestellt und diese durch Insolution Management Ltd anerkannt wurden. Außerdem sind sie zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als ihr Gegenanspruch auf dem gleichen (Einzel-)Vertragsverhältnis beruht. Der Auftraggeber und der Kunde haften für den Honoraranspruch der Insolution Management Ltd (einschließlich beauftragter Folgekosten) zur ungeteilten Hand.
§ 6 Keine Rechts- und keine Steuerberatung
Insolution Management Ltd erbringt keine Rechts-, Unternehmens-, Finanz- oder Steuerberatung. Wir gründen Gesellschaften und organisieren, was dafür nötig ist. Die rechtliche und die steuerliche Beurteilung eines Vorhabens — dazu zählt auch die Wahl der Rechtsform — nimmt ein Rechtsanwalt, ein Notar oder ein Steuerberater vor.
Das ist keine Zurückhaltung aus Vorsicht, sondern eine Frage der Befugnis. Im Firmenbuch ist für die Insolution Management Ltd die Vermittlung von Beratungsaufträgen zwischen Unternehmensberatern und ihren Kunden eingetragen; gewerberechtlich ist sie Werbeagentur und Dienstleisterin in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik.
Beratungsleistungen werden deshalb ausschließlich von Dritten mit der erforderlichen fachlichen Befugnis erbracht. Beauftragt werden diese von Ihnen, mit eigener Vollmacht; sie rechnen unmittelbar mit Ihnen ab. Ist eine solche Leistung Teil unseres Angebots, übernimmt Insolution Management Ltd für sie das Inkasso — der Beratungsvertrag besteht gleichwohl zwischen Ihnen und dem Dritten.
Auskünfte, Unterlagen und Darstellungen auf unseren Seiten dienen der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall, und keiner ihrer Inhalte ist als Empfehlung zu verstehen, eine bestimmte Transaktion vorzunehmen oder zu unterlassen.
§ 7 Fremdleistungen und Beauftragung Dritter
Die Insolution Management Ltd ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“). Die Insolution Management Ltd wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.
§ 8 Haftung
Insolution Management Ltd haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen nur, wenn eine der Insolution Management Ltd zurechenbare Pflichtverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder Insolution Management Ltd eine wesentliche Vertragspflicht zumindest leicht fahrlässig verletzt hat. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen. Die Haftung der Insolution Management Ltd ist ebenso ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber oder der Kunde seiner Mitteilungspflicht nicht entsprochen hat. Die Haftung für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Steht dem Auftraggeber oder dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zu, ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Ist der Auftraggeber Unternehmer, hat er allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von dreißig Tagen nach Leistung durch die Insolution Management Ltd schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Auftraggeber oder dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die Insolution Management Ltd zu. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber und der Kunde der Insolution Management Ltd alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglichen. Die Insolution Management Ltd ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist oder für die Insolution Management Ltd mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
Gegenüber Unternehmern ist die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zulasten der Insolution Management Ltd ausgeschlossen; das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Auftraggeber und vom Kunden zu beweisen. Gegenüber Verbrauchern gilt dieser Ausschluss nicht (§ 9 KSchG).
Insolution Management Ltd kann die Eintragung eines Namens (Wunschname) durch das zuständige Register — Firmenbuch, Companies House oder das irische Companies Registration Office — nicht garantieren. Insolution Management Ltd haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber oder dem Kunden durch die Nichteintragung eines Namens bzw. Nichteintragung einer Zweigniederlassung entstehen. Die Haftung für jeden Postlauf wird ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 9 Datenschutz
Insolution Management Ltd erhebt, speichert und verarbeitet im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangte Daten entsprechend den gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, und zwar einerseits zur Erfüllung der Vertragspflichten, andererseits zur Einhaltung gesetzlicher Dokumentationspflichten. Im Rahmen der Registrierung werden personenbezogene Daten erhoben. Diese Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung genutzt.
Zur Abwicklung setzen wir Auftragsverarbeiter ein, etwa für den Versand von Nachrichten, für die Buchhaltung und für die Absicherung unserer Formulare. Welche das im Einzelnen sind, welche Daten sie erhalten und wie lange wir speichern, steht in der Datenschutzerklärung. Dort finden Sie auch Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch sowie das Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde.
§ 10 Zurückbehaltungsrecht
Die Insolution Management Ltd ist wegen offener Forderungen gegenüber den Vertragspartnern berechtigt, sämtliche Leistungen, Korrespondenz, Dienstleistungen, Schriftstücke und Dokumente, auch in digitalisierter Form, bis zum vollständigen Ausgleich ihrer Forderungen zurückzubehalten.
§ 11 Vertragsdauer, Kündigungsfristen
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Vertragsparteien berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Folgemonats zu kündigen. Den Vertragsparteien bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
- Der Auftraggeber oder der Kunde ist mit der Zahlung gegenüber Insolution Management Ltd in Verzug; oder
- der Auftraggeber oder der Kunde haben wiederholt gegen die ihnen aus dem Vertragsverhältnis mit Insolution Management Ltd obliegenden Pflichten verstoßen.
Die Kündigungserklärung hat in Schriftform zu erfolgen. Bei vorzeitiger Vertragskündigung durch den Auftraggeber oder den Kunden besteht kein Anspruch auf aliquote Rückzahlung bereits geleisteter Entgelte. Eine vorzeitige Kündigung ändert nichts an dem der Insolution Management Ltd zustehenden Leistungsentgelt gemäß § 5 dieser AGB.
Bei berechtigter vorzeitiger Kündigung durch die Insolution Management Ltd und unberechtigter vorzeitiger Auflösung des Vertrages durch den Auftraggeber bzw. Kunden steht der Insolution Management Ltd ein Anspruch auf Ersatz des ihr verursachten Schadens zu. Dieser Schadenersatzanspruch wird — ohne Rücksicht auf den tatsächlich entstandenen Schaden — im allseitigen Einvernehmen mit EUR 1.500,00 pauschaliert. Diese Konventionalstrafe ist mit der Auflösung des gegenständlichen Vertrags fällig. Das richterliche Mäßigungsrecht nach § 1336 Abs. 2 ABGB bleibt unberührt.
§ 12 Schlussbestimmungen
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Republik Österreich, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber oder Kunden schriftlich mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber oder der Kunde ihnen nicht schriftlich widersprechen. Insolution Management Ltd wird auf diese Folge in der Mitteilung bzw. der Veröffentlichung besonders hinweisen. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung bzw. der Veröffentlichung bei Insolution Management Ltd eingegangen sein.
Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln der AGB bzw. des mit Insolution Management Ltd abgeschlossenen Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen und der Intention der Vertragsparteien möglichst nahekommt.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag mit Unternehmern ist 6800 Feldkirch, Österreich. Für Verbraucher richtet sich der Gerichtsstand nach § 14 KSchG.
Die Angaben zur Gesellschaft stehen im Impressum, die Preise unter Preise.