Datenschutz

Datenschutz

Hier steht, was beim Besuch dieser Seiten an Daten anfällt, wer sie bekommt und wie lange sie bleiben.

Diese Erklärung gilt für www.insolution-ltd.eu. Wir haben dafür am 20. August 2026 den Quelltext dieser Seiten und den Inhalt unseres Tag-Manager-Kontos ausgelesen und aufgeschrieben, was darin steht. Der Auftritt ist mehrsprachig, diese Erklärung ist es nicht: Sie gilt in der deutschen Fassung. Fragen dazu beantworten wir auf Deutsch und auf Englisch.

Stand: 20. August 2026

Wer verantwortlich ist

Insolution Management Ltd, Niederlassung Österreich
Bahnhofstraße 9, 6824 Schlins, Österreich
Firmenbuch FN 269756 a, Landesgericht Feldkirch
Telefon +43 5524 22308
E-Mail schreiben

Die Gesellschaft selbst ist im Vereinigten Königreich eingetragen, beim Registrar of Companies for England and Wales unter 04728940. Gearbeitet wird von der Niederlassung in Schlins aus. Wer wir sind, welches Gewerbe wir führen und welche Behörde uns beaufsichtigt, lesen Sie im Impressum.

Welches Recht gilt, wenn Sie in einem anderen Land sitzen

Dieser Auftritt richtet sich an Leser in ganz Europa. Wir sitzen in Österreich, Sie vermutlich nicht. Für den Datenschutz ändert das wenig: Im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum gilt dieselbe Datenschutz-Grundverordnung, und sie gilt für uns, weil unsere Niederlassung dort liegt.

Zwei Punkte unterscheiden sich trotzdem von dem, was Sie erwarten. Zuständig für uns ist die österreichische Datenschutzbehörde, nach Art. 56 Abs. 1 DSGVO — sie sitzt am Ort unserer Niederlassung. Beschweren können Sie sich dennoch bei sich zu Hause: Nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO dürfen Sie sich die Behörde aussuchen — die an Ihrem Aufenthaltsort, die an Ihrem Arbeitsplatz oder die am Ort des vermuteten Verstoßes. Ihre nationale Aufsichtsbehörde nimmt die Beschwerde entgegen und gibt sie weiter.

Für den Zugriff auf Ihr Gerät gilt bei uns § 165 Abs. 3 TKG 2021: Was nicht für den Betrieb der Seite nötig ist, braucht eine Einwilligung. In Ihrem Land steht dafür eine eigene Vorschrift, die dasselbe verlangt — sie geht auf dieselbe europäische Richtlinie zurück.

Wenn Sie eine Seite öffnen

Unser Webserver schreibt jeden Abruf in eine Protokolldatei: gekürzte IP-Adresse, Zeitpunkt, aufgerufene Seite, die zuvor besuchte Seite, Browser und Betriebssystem. Ohne diese Angaben käme keine Seite bei Ihnen an, und ein Angriff bliebe unbemerkt.

Getragen wird das von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO: Wir haben ein berechtigtes Interesse daran, dass diese Seiten sicher laufen. Mit anderen Datenquellen führen wir die Protokolle nicht zusammen.

Was heute ohne Ihre Zustimmung läuft

Diesen Abschnitt gibt es, weil auf diesen Seiten kein Hinweis erscheint, der Sie um etwas bittet.

Es gibt hier keine Cookie-Leiste. Auf unseren Auftritten in Österreich und in der Schweiz steht eine, die nach Statistik und Marketing getrennt fragt. Auf diesem steht keine. Wir sagen das lieber, als es Sie selbst herausfinden zu lassen.

Gleichzeitig laufen drei Dinge ab dem Seitenaufruf: die Erfolgsmessung von Google Ads, die festhält, ob ein Klick auf eine Anzeige später zu einer Anfrage geführt hat; das Remarketing von Google Ads, das Ihren Besuch einer Werbezielgruppe zuordnet, damit Sie unsere Anzeigen wiedersehen; und das Chat-Fenster, das den Anbieter LeadConnector lädt, ob Sie es öffnen oder nicht.

So ist es heute, und so soll es nicht bleiben. Eine Leiste, die nach Werbung und nach Messung getrennt fragt, ist in Arbeit. Bis dahin stützen wir diese Verarbeitungen auf unser berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, und bis dahin gilt: Sie können jeder von ihnen widersprechen, nach Art. 21 DSGVO, formlos und ohne Begründung. Eine Zeile per E-Mail genügt. Wer nicht warten möchte, unterbindet die Dienste mit einem Skript-Blocker seines Browsers; die Seiten funktionieren auch ohne sie.

Für die Google-Dienste ist der Google Consent Mode eingerichtet. Er meldet „abgelehnt", solange nichts zugestimmt wurde, getrennt nach Werbespeicher, Nutzerdaten und personalisierter Werbung. Was ein Dienst dabei auf Ihrem Gerät ablegt, haben wir nicht gemessen und behaupten es deshalb nicht.

Welche Dienste Daten erhalten

Diese Aufstellung ist vollständig für www.insolution-ltd.eu. Sie stammt aus einer Messung, nicht aus einer Vorlage.

DienstWozuWoGrundlage
Google Tag Managerverwaltet die übrigen Google-Bausteinejede Seiteberechtigtes Interesse, lit. f
Google Ads, Erfolgsmessunghält fest, welcher Anzeigenklick zu einer Anfrage wurdejede Seiteberechtigtes Interesse, lit. f
Google Ads, Remarketingordnet Ihren Besuch einer Werbezielgruppe zujede Seiteberechtigtes Interesse, lit. f
Universal Analyticsfrühere Reichweitenmessung, siehe untenjede Seiteberechtigtes Interesse, lit. f
Chat-Fenster (LeadConnector)Nachricht an uns, ohne Formularjede Seiteberechtigtes Interesse, lit. f
Cloudflare Turnstilehält Maschinen aus dem Formular herausKontaktformularberechtigtes Interesse, lit. f
Brevoversendet die Bestätigung Ihrer Anfrage und den Newsletternach dem Absenden · NewsletterVertrag lit. b · Newsletter Einwilligung lit. a

Google Analytics 4 und Matomo laufen auf diesem Auftritt nicht. Frühere Fassungen dieser Erklärung führten beide auf; sie waren von einem anderen Auftritt übernommen. Ebenso wenig setzen wir einen Meta-Pixel, HubSpot oder eingebettete Videos ein.

Die meisten dieser Anbieter sitzen in den Vereinigten Staaten, die einen als unsere Auftragsverarbeiter, die anderen als eigene Verantwortliche. Für die Übermittlung dorthin gelten entweder die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission oder eine Zertifizierung nach dem EU-US Data Privacy Framework, je nach Anbieter. Welche im Einzelfall trägt, sagen wir Ihnen, wenn Sie fragen.

Ein Teil Ihrer Unterlagen geht in das Vereinigte Königreich. Zu jeder Gründung gehört die Frage, wer die Gesellschaft wirklich hält. Wir beantworten sie mit beglaubigten Ausweiskopien und einem Adressnachweis. Beides geht an ein Partnerbüro im Vereinigten Königreich, das für Geldwäscheprüfungen zugelassen ist und sie für uns erledigt. Getragen wird das von unserer gesetzlichen Pflicht nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO und vom Vertrag mit Ihnen nach lit. b. Die Übermittlung stützt sich auf den Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vom 19. Dezember 2025. Er gilt bis zum 27. Dezember 2031, und mehr braucht es dafür nicht.

Ein Dienst, der nichts mehr misst

In unserem Tag-Manager-Konto für diesen Auftritt steht noch Universal Analytics, die Vorgängerin von Google Analytics. Google hat die Verarbeitung dort am 1. Juli 2023 eingestellt: Ausgewertet wird nichts mehr, ein Bericht entsteht nicht.

Der Baustein wird beim Seitenaufruf trotzdem geladen und schickt dabei einen Aufruf an Google. Deshalb steht er oben in der Aufstellung, obwohl er keinen Zweck mehr erfüllt. Wir nehmen ihn heraus; danach fällt diese Zeile weg.

Wenn Sie uns schreiben oder anrufen

Über das Kontaktformular erreichen uns Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Branche, das Land Ihres Vorhabens und Ihre Nachricht. Wir brauchen diese Angaben, um zu antworten, und später, um den Auftrag auszuführen, falls einer daraus wird. Beides steht in Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; die Anbahnung ist darin ausdrücklich mit erfasst.

Wird nichts daraus, löschen wir Ihre Anfrage nach sechs Monaten. Bei einem Anruf entsteht überhaupt kein Datensatz, solange Sie keinen wünschen.

Das Formular ist mit Cloudflare Turnstile abgesichert. Der Dienst hält maschinelle Einsendungen ab und sieht sich dafür technische Merkmale Ihres Browsers und Ihrer Verbindung an. Die Bestätigung, die Sie danach bekommen, geht über Brevo hinaus.

Eine Nachricht über das Chat-Fenster nimmt einen anderen Weg: Sie liegt bei LeadConnector, nicht auf unserem Server. Wer das nicht möchte, nimmt das Formular oder das Telefon.

Newsletter

Anmelden können Sie sich hier nicht — das Anmeldeformular steht auf www.insolution.at, und für die Anmeldung gilt die dortige Erklärung. Sie tragen Anrede, Namen und E-Mail-Adresse ein und bekommen zuerst eine Nachricht mit einem Bestätigungslink; eingetragen sind Sie erst, wenn Sie ihn anklicken. Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Diese Seite steht trotzdem im Zusammenhang damit. Der Newsletter wird über Brevo versandt, und die Absenderadresse gehört zu dieser Domain. Wer eine Aussendung erhält und wissen will, wer dahintersteht, ist hier richtig. Am Ende jeder Ausgabe steht ein Abmeldelink; nach der Abmeldung löschen wir Ihre Adresse aus dem Verteiler.

Wenn aus der Anfrage ein Auftrag wird

Bestellen können Sie auf diesem Auftritt nicht. Das Bestellformular steht auf dem Auftritt des Landes, in dem gegründet wird, und dort gilt dessen Datenschutzerklärung. Was dort verlangt wird — Anschrift, Kontaktdaten, die Wunschfirma und zu jedem vorgesehenen Gesellschafter und Geschäftsführer Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsbürgerschaft —, stammt nicht von uns, sondern aus den Vorschriften der Register und aus der Geldwäschegesetzgebung.

Für Belege und Aufzeichnungen tritt Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO hinzu. Weil unsere Niederlassung in Österreich sitzt, gilt für uns § 132 Abs. 1 BAO: sieben Jahre, gerechnet ab dem Schluss des Kalenderjahres. Diese Frist folgt unserem Sitz und nicht Ihrem.

Wie lange wir speichern

WasWie langeWarum
Server-Protokollewenige TageSicherheit und Fehlersuche
Anfrage ohne Auftrag6 MonateRückfragen zum Gespräch
Belege und Aufzeichnungen7 Jahre§ 132 Abs. 1 BAO
Newsletter-Adressebis zur AbmeldungIhre Einwilligung
Werbe- und Messdatenbis zu Ihrem Widerspruchberechtigtes Interesse

Ihre Rechte

Sie können Auskunft darüber verlangen, welche Daten wir zu Ihnen führen (Art. 15 DSGVO). Sie können verlangen, dass wir sie berichtigen (Art. 16), dass wir sie löschen (Art. 17) oder dass wir sie vorerst nur noch aufbewahren und nicht weiter verwenden (Art. 18). Was Sie uns selbst gegeben haben, geben wir Ihnen auf Wunsch in einem gängigen Dateiformat zurück (Art. 20). Und Sie können jeder Verarbeitung widersprechen, die auf einem berechtigten Interesse beruht (Art. 21) — auf diesem Auftritt sind das Google Ads, das Chat-Fenster und der Tag Manager.

Eine erteilte Einwilligung nehmen Sie jederzeit für die Zukunft zurück. Dafür reicht eine E-Mail mit einem Satz. Begründen müssen Sie nichts.

Wenn Sie meinen, dass wir mit Ihren Daten falsch umgehen, können Sie sich nach Art. 77 DSGVO beschweren. Wo, entscheiden Sie:

BehördeAnschriftWofür
Österreichische DatenschutzbehördeBarichgasse 40-42, 1030 Wienunsere Niederlassung, federführend nach Art. 56
Die Aufsichtsbehörde Ihres Mitgliedstaatsnach Ihrem Wohnort oder ArbeitsplatzArt. 77 Abs. 1 lässt Ihnen die Wahl

Beide Wege führen zum selben Verfahren. Die Behörden arbeiten nach Kapitel VII der Verordnung zusammen; wo Sie einreichen, entscheiden Sie.

Änderungen dieser Erklärung

Sobald ein Dienst dazukommt oder wegfällt, wird diese Seite neu geschrieben. Oben steht das Datum der Fassung, die Sie gerade lesen.

Für eine Bestellung gelten daneben unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Angaben zur Gesellschaft finden Sie im Impressum.