Kontakt - Ihre Anfrage, gleich aus welchem Land
Schreiben Sie uns, aus welchem Land auch immer. Wir antworten auf Deutsch und auf Englisch.
Dieser Auftritt liest sich in achtzehn Sprachen. Unsere Antwort kommt in zweien davon, und das sagen wir lieber vorher: Wir schreiben Ihnen auf Deutsch oder auf Englisch, je nachdem, was Ihnen leichter fällt. Verstehen tun wir mehr, als wir schreiben — versuchen Sie es in Ihrer Sprache, wenn Ihnen das lieber ist.
Ihre Anfrage
Zwei Felder entscheiden darüber, ob unsere erste Antwort Ihnen etwas nützt: das Land des Vorhabens und Ihre Nachricht. Steht das Land noch nicht fest, wählen Sie „noch offen" — genau dafür gibt es den Eintrag, und die Frage ist ein guter Anlass für ein Gespräch.
Möchten Sie lieber sprechen, setzen Sie den Haken für einen Anruf und nennen Sie Tag und Uhrzeit. Wir rufen zurück, auch ins Ausland, und die Verbindung kostet Sie nichts.
Was in der ersten Nachricht stehen sollte
Bei einem Fall über zwei oder drei Länder hängt fast alles an drei Angaben. Stehen sie in Ihrer Nachricht, bekommen Sie eine Antwort statt einer Rückfrage.
| Was wir wissen sollten | Warum es die Antwort verändert |
|---|---|
| Wo Sie selbst leben und Steuern zahlen | Der Gewinn einer ausländischen Gesellschaft wird am Ende dort besteuert, wo die Menschen dahinter sitzen. Ohne diese Angabe lässt sich zu keiner Rechtsform etwas Sinnvolles sagen |
| Wo die Gesellschaft entstehen soll | Register, Dauer, Mindestkapital und Kosten unterscheiden sich von Land zu Land erheblich. „Noch offen" ist eine gute Antwort, wenn sie stimmt |
| Was das Unternehmen tun wird | Manche Tätigkeiten brauchen eine Bewilligung, andere schließen eine Rechtsform aus. Ein Satz genügt, eine Geschäftsidee wollen wir nicht |
Haben Sie schon eine Gesellschaft und geht es um deren Betreuung, nennen Sie uns Firma, Land und Registernummer. Dann sehen wir vor der Antwort nach, wie der Stand im Register wirklich ist.
Wie schnell, und was es kostet
Nichts. Eine Anfrage ist kostenlos, verpflichtet zu nichts und ist kein Vorvertrag. Auskünfte zu Ablauf, Unterlagen, Fristen und Preisen gehören zu unserer Arbeit und werden nicht gesondert verrechnet, auch dann nicht, wenn daraus kein Auftrag wird.
Was werktags bis zum frühen Nachmittag eintrifft, ist meist am selben Tag beantwortet; was später kommt, geht am nächsten Vormittag hinaus. Länger dauert es, wenn wir für Ihre Antwort erst selbst etwas erfragen müssen — eine Registerauskunft, den Stand einer bestehenden Gesellschaft, einen Termin. In diesen Fällen bekommen Sie eine Zwischennachricht mit dem Grund.
Kostenpflichtig wird es erst mit einem Auftrag, den Sie schriftlich erteilen. Bis dahin fällt nichts an, und wir fassen einmal nach, danach nicht mehr.
Lieber anrufen
Fünf Rufnummern, werktags von 8 bis 18 Uhr mitteleuropäischer Zeit. Sie erreichen dieselben Leute, gleich welche Sie wählen.
| Land | Nummer | Sprache |
|---|---|---|
| Österreich | +43 5524 22308 | Deutsch, Englisch |
| Deutschland | +49 69 96759363 | Deutsch, Englisch |
| Schweiz | +41 58 5105770 | Deutsch, Englisch |
| Großbritannien | +44 114 6972907 | Englisch |
| Irland | +353 12337845 | Englisch |
Die Nummern führen zu unseren Anschlüssen in Österreich; die vier übrigen sind Einwahlnummern und keine Büros. Wer aus einem Land anruft, das hier nicht steht, wählt die österreichische Nummer oder lässt sich zurückrufen — das kostet Sie dann nichts.
Was wir beantworten, und was jemand bei Ihnen zu Hause beantwortet
Wir gründen Gesellschaften und verwalten sie danach. Daraus folgt, was wir Ihnen sagen können: welche Rechtsformen es in den sieben Rechtsordnungen gibt, was eine Gründung kostet und wie lange sie dauert, welche Unterlagen ein Register verlangt, ob ein Wunschname dort noch frei ist und was jährlich wiederkehrt. Das sind Auskünfte aus der täglichen Arbeit, und sie kosten nichts.
Was in Ihrem Land aus einer ausländischen Gesellschaft wird, beurteilen wir nicht. Ob Ihr Wohnsitzstaat sie als eigenständig oder als durchsichtig behandelt, was das für Ihre Einkommensteuer bedeutet, ob eine Betriebsstätte entsteht, wie die Sozialversicherung darauf sieht: Das entscheidet sich nach dem Recht, das bei Ihnen gilt, und dazu gehört ein Steuerberater oder Rechtsanwalt vor Ort.
Das ist keine Zurückhaltung aus Vorsicht, sondern eine Frage der Befugnis: Wer beurteilt, haftet dafür. Wir sagen Ihnen deshalb, welcher Sitz überhaupt in Frage kommt — die Rechnung für Ihren Fall stellt jemand anderer auf.
In Österreich, Deutschland, der Schweiz, Liechtenstein, Großbritannien und Irland arbeiten wir seit Jahren mit Kanzleien und Beratungsunternehmen zusammen und nennen Ihnen auf Wunsch einen Partner. Sitzen Sie anderswo, sagen wir Ihnen offen, dass wir dort niemanden empfehlen können.
Sie sind nicht sicher, ob Sie hier richtig sind?
Dann schreiben Sie es genau so. Eine Anfrage, aus der nichts wird, ist der Normalfall und kein Verlust — für Sie ohnehin nicht, und für uns auch nicht.
Die Rechtsformen im Vergleich Ihre Sprache Der Auftritt Ihres Landes
Wir erbringen keine Rechts- und keine Steuerberatung. Auskünfte zu Ablauf, Unterlagen, Fristen, Kosten und zur Verfügbarkeit eines Firmennamens geben wir aus unserer täglichen Arbeit. Die rechtliche und steuerliche Beurteilung Ihres Vorhabens nimmt ein Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater vor, den Sie unmittelbar beauftragen. Wie wir mit Ihren Angaben umgehen, steht in der Datenschutzerklärung.