Die Europäische Gesellschaft (SE)

Rechtsformen

Die SE ist die einzige Gesellschaft, die nicht das Kind eines einzelnen Landes ist. Sie steht im Unionsrecht, und sie gilt im ganzen Europäischen Wirtschaftsraum.

Wer eine Rechtsform sucht, die über den Ländern steht, kommt deshalb schnell auf sie. Meistens ist das ein Irrtum, und die nächsten Zeilen ersparen Ihnen den Rest der Seite.

Die SE lässt sich nicht neu gründen, sie verlangt 120.000 Euro Grundkapital, und vor der Eintragung ist mit den Arbeitnehmern zu verhandeln. Für ein neues Vorhaben ist sie damit ausgeschlossen. Was stattdessen passt, sagt die Übersicht der sieben Rechtsordnungen.

Sie hängt trotzdem an einem Land

Das ist der Punkt, der am häufigsten falsch verstanden wird.

Eine SE ist keine staatenlose Gesellschaft. Sitz und Hauptverwaltung müssen im selben Mitgliedstaat liegen, und dessen Recht gilt überall dort, wo die Verordnung selbst nichts regelt. Eine SE mit Sitz in Wien richtet sich im Zweifel nach österreichischem Aktienrecht, eine mit Sitz in Amsterdam nach niederländischem.

Besteuert wird sie ebenfalls wie jede andere Gesellschaft ihres Sitzstaates. Die europäische Hülle ändert daran nichts.

Die Wahl des Landes fällt also auch bei der SE. Sie fällt nur später und lässt sich später noch einmal ändern, und darin liegt ihr eigentlicher Wert.

Vier Wege hinein, und keiner beginnt bei null

Eine SE entsteht immer aus etwas, das schon besteht, und immer über mindestens zwei Staaten hinweg.

WegWas dafür vorhanden sein muss
VerschmelzungZwei oder mehr Aktiengesellschaften aus verschiedenen Staaten des Wirtschaftsraums verschmelzen zu einer SE.
Holding-SEBestehende Aktien- oder Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Staaten bringen ihre Anteile in eine gemeinsame Dachgesellschaft ein.
Tochter-SEGesellschaften aus verschiedenen Staaten gründen gemeinsam eine Tochter in der Form der SE.
UmwandlungEine bestehende Aktiengesellschaft wandelt sich um. Sie muss seit mindestens zwei Jahren eine Tochtergesellschaft in einem anderen Staat halten.

Ein einzelner Gründer mit einer Idee erfüllt keinen dieser vier Wege. Auch zwei Gesellschafter aus demselben Land erfüllen keinen. Der Bezug zu mehreren Staaten ist nicht die Kür, sondern die Eintrittskarte.

Was sie außerdem verlangt

  • 120.000 Euro gezeichnetes KapitalDas ist der Mindestbetrag nach der Verordnung. Verlangt das Recht des Sitzstaates für vergleichbare Gesellschaften mehr, gilt der höhere Betrag.
  • Eine Einigung mit den ArbeitnehmernVor der Eintragung wird über ihre Beteiligung verhandelt, mit einem eigens gebildeten Verhandlungsgremium. Kommt keine Vereinbarung zustande, greift eine gesetzliche Auffangregelung. Ohne das eine oder das andere trägt kein Register ein.
  • Eine Satzung, die zwei Rechtsordnungen zugleich genügtDie Verordnung regelt den Rahmen, das Recht des Sitzstaates füllt ihn. Wo beide zusammentreffen, entsteht die eigentliche Arbeit.

Jeder dieser drei Punkte genügt für sich, um ein Vorhaben zu beenden. Zusammen erklären sie, warum die SE selten ist, obwohl es sie seit über zwanzig Jahren gibt.

Wofür Unternehmen den Aufwand auf sich nehmen

Drei Dinge kann sie, die eine nationale Aktiengesellschaft nicht kann.

Sie zieht um, ohne sich aufzulösen. Eine SE verlegt ihren Sitz in einen anderen Staat des Wirtschaftsraums und bleibt dabei derselbe Rechtsträger, mit ihren Verträgen, ihren Genehmigungen und ihrer Geschichte. Für eine nationale Gesellschaft ist derselbe Schritt eine Auflösung mit anschließender Neugründung, und die ist meist teuer.

Sie ersetzt viele Hüllen durch eine. Wer in acht Staaten je eine Tochter hält, verwaltet acht Gesellschaftsrechte. Nach der Zusammenführung bleibt eine Rechtsform, deren Zweigniederlassungen den Rest tragen. Das spart Verwaltung. Steuern spart es nicht.

Sie lässt die Leitungsverfassung wählen. Vorstand und Aufsichtsrat getrennt, wie in Deutschland und Österreich üblich, oder ein einziges Verwaltungsorgan, wie im romanischen und angelsächsischen Raum. Für einen Konzern, der Führungskräfte aus beiden Welten zusammenbringt, ist das mehr wert, als es klingt.

Alle drei setzen voraus, dass Sie bereits in mehreren Staaten tätig sind. Wer an einem einzigen Standort sitzt, hat von keinem davon etwas.

Häufige Fragen zur SE

Ist die SE eine Gesellschaft ohne Staat?

Nein. Sitz und Hauptverwaltung liegen im selben Mitgliedstaat, und dessen Recht gilt überall dort, wo die Verordnung schweigt. Auch die Steuer richtet sich nach dem Sitzstaat.

Was sie auszeichnet, ist nicht die Staatenlosigkeit, sondern die Beweglichkeit: Sie kann den Staat wechseln, ohne dabei unterzugehen.

Gibt es die SE auch außerhalb der Union?

Im Europäischen Wirtschaftsraum ja. Liechtenstein, Norwegen und Island haben die Verordnung übernommen und führen SE in ihren Registern.

Die Schweiz und das Vereinigte Königreich gehören dem Wirtschaftsraum nicht an. Dort gibt es die Rechtsform nicht.

Wir sind zu zweit und wollen europäisch auftreten. Geht das?

Als SE nicht. Sie entsteht nur aus bestehenden Gesellschaften mehrerer Staaten, und 120.000 Euro Kapital kommen dazu.

Europäisch auftreten lässt sich anders: mit einer Gesellschaft in dem Land, das zu Ihrem Geschäft passt, und Zweigniederlassungen dort, wo Sie tatsächlich verkaufen. Welches Land das ist, klären wir im Gespräch.

Was passiert, wenn wir keine Arbeitnehmer haben?

Das Verfahren entfällt dadurch nicht von selbst. Es richtet sich nach den Belegschaften der beteiligten Gesellschaften, nicht nach der künftigen SE, und wie es im Einzelfall abläuft, gehört zu einem Rechtsanwalt.

Erspart bleibt Ihnen dadurch das Kapital und der Gründungsweg jedenfalls nicht.

Gründen Sie eine SE?

Nein. Verschmelzungsplan, Prüfbericht, das Verfahren mit den Arbeitnehmern und die Abstimmung mit Registern in mehreren Staaten gehören zu einem Rechtsanwalt, der so etwas regelmäßig macht. Auf Wunsch nennen wir Ihnen jemanden.

Was wir zu festen Preisen gründen, steht auf den Auftritten der einzelnen Länder. Die Übersicht führt hin.

Wahrscheinlich suchen Sie etwas Einfacheres

Sagen Sie uns, in welchen Ländern Sie verkaufen und wo gearbeitet wird. Daraus ergibt sich die Rechtsordnung, und aus ihr die Form. Das erste Gespräch kostet nichts.

Telefon AT +43 5524 22308 DE +49 69 96759363 CH +41 58 5105770 UK +44 114 6972907 IRL +353 12337845

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